MOBBING
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Unter "Mobbing" versteht man die Ausgrenzung von Menschen infolge feindseliger, abwertender Behandlung. Diese Ausgrenzung erfolgt systematisch und wird häufig wiederholt. Weitere Übersetzungen des Begriffs "Mobbing" sind: angreifen, bedrängen, erniedrigen, anpöbeln, konfliktbelastete Kommunikation und Psychoterror. Mobbing beginnt oft schon in der Schule. Ob dieses Phänomen zu- oder abnimmt, ist derzeit eine Streitfrage unter den Experten. Jedoch ist nicht von der Hand zu weisen, dass diese Art von „Psychoterror“ existent ist und professioneller Beratung bedarf. Mobbing am Arbeitsplatz beschreibt das Verhalten von einer oder mehrerer Personen gegenüber einem Arbeitskollegen, das eine Bedrohung für den Betroffenen darstellt. Nicht nur, weil damit die Menschenwürde verletzt wird, sondern weil auch die berufliche Identität nach und nach zerstört werden kann. Oftmals zeigen sich bei Mobbingopfern gesundheitliche Beschwerden. Der Unsicherheitsfaktor, ob Mobbing überhaupt vorliegt, erschwert zusätzlich die Aufklärung eines solchen Falles und belastet die Betroffenen enorm. Offensichtliche Mobbinghandlungen, wie zum Beispiel: Gerüchte verbreiten, jemanden vor Kollegen demütigen, oder einer Person absichtlich zu viel Arbeit aufpelzen, bringen meistens Erfolge und damit Erleichterung für das Opfer. Anders sieht es mit den subtileren Mobbinghandlungen aus: Unterlagen verschwinden lassen, Ergebnisse fälschen, Viren in den PC übertragen, Zurückhalten von wichtigen Informationen usw. Sehr schwer beweisbar, führen derartige Mobbinghandlungen oft zu völliger Hilflosigkeit der betroffenen Personen. Was tun? Auf jeden Fall kann eine dementsprechende Rechtsberatung in Anspruch genommen werden. Aus rechtlicher Sicht stehen dem Betroffenen folgende Möglichkeiten offen:
Dafür gibt es - je nach Unternehmen - verschiedene Möglichkeiten. Unter bestimmten Voraussetzungen hat das Mobbingopfer auch die Alternative, sein Dienstverhältnis berechtigterweise zu lösen. Als Austrittsgründe denkbar sind zum Beispiel: akute Gesundheitsgefährdung, sexuelle Belästigung oder Ehrverletzung. Liegt ein derartig wichtiger Grund für den Austritt vor, kann der Dienstnehmer sein Dienstverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wobei ihm die gleichen Entgeltansprüche zustehen, wie bei einer Kündigung durch den Dienstgeber. Mobbing – ein leider weit verbreitetes Phänomen unserer Zeit, das ernst genommen werden muss. Sowohl von den Opfern, wie auch von den Tätern. Die beiden sind ein voneinander abhängiges Paar. Indem das „Opfer“ als einleitende Handlung in Richtung Konfliktlösung seine Opferhaltung aufgibt und das dementsprechende tut, hat der „Täter“ in dieser Person kein Zielobjekt mehr, an dem er seine destruktiven Handlungen ausleben kann. Text von Christa Kössner
Bitte beachte, dass diese Informationen keinesfalls einen Besuch beim Arzt/Ärztin ersetzen können und sollen. Wende dich bitte bei Fragen in jedem Fall an ärztliches Fachpersonal.
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